Verzinsung der Altersguthaben 2022, Arbeitszinssatz 2023

Der Stiftungsrat hat aufgrund des Anlageergebnisses des vergangenen Jahres an der Sitzung vom 08.12.2022 entschieden, die Altersguthaben 2022 mit 1,5  % zu verzinsen.

Der Arbeitszins / die Verzinsung der unterjährigen Austritte für das Jahr 2023 beträgt 1 % und entspricht damit dem gesetzlichen Mindestzinssatz 2023 für die Verzinsung der Altersguthaben in der Beruflichen Vorsorge.