Der gesetzliche Mindestzinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben in der Beruflichen Vorsorge bleibt auch im Jahr 2021 bei 1 %.
Der Stiftungsrat der Pensionskasse Spital Netz Bern hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2020 über den Arbeitszins 2021 entschieden, welcher bei 1 % liegt.
Über die effektive Verzinsung der Altersguthaben 2020 wird er aufgrund des Anlageergebnisses in der Sitzung von Januar 2021 entscheiden.