Geschäftsjahr 2025

Die Pensionskasse Spital Netz Bern (PK SNB) blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2025 mit einem guten Anlageergebnis zurück.

Der Stiftungsrat hat aufgrund dieser erfreulichen Ausgangslage an seiner Sitzung vom 16.12.2025 entschieden,

  • die Altersguthaben der Versicherten per 31.12.2025 mit 3.5 % zu verzinsen. Das bedeutet eine Mehrverzinsung von 2.25% gegenüber dem gesetzlichen Mindestzins von 1.25%.
  • den Bezügerinnen und Bezügern einer Altersrente (Stand 31.12.2025) eine einmalige Zusatzrente auszuzahlen. Der Auszahlungstermin ist auf anfangs Februar 2026 terminiert.
  • die laufenden Invaliden- und Hinterlassenenrenten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Teuerung anzupassen, unter Berücksichtigung des Anrechnungsprinzips. Eine Erhöhung der Rente ist dann vorgesehen, wenn die Voraussetzung der Mindestlaufzeit erfüllt ist und wenn die BVG-Rente höher als die reglementarische Rente ist.
  • den unterjährigen Arbeitszins 2026 bzw. die Verzinsung der unterjährigen Austritte für 2026 auf 1.25 % (entspricht dem gesetzlichen BVG-Zins von 1.25 %) festzulegen.

Der Versand der persönlichen Vorsorgeausweise mit Gültigkeit per 01.04.2026 wird im April wie gewohnt auf dem postalischen Weg erfolgen.

 

Neuigkeiten aus der Geschäftsstelle

Bei der Geschäftsstelle der PK SNB befasst sich ein kleines, aber starkes Team mit den vielseitigen Aufgaben der Pensionskasse.

Unter der Leitung von Stefan Gerber beginnt ein neues Kapitel bei der PK SNB. Er ist Bindeglied zum Stiftungsrat und folgt der Zielvorgabe der Modernisierung, er bringt Neuerungen in das tagtägliche Wirken ein, erachtet eine «rollende» Verbesserung der Prozesse als wichtigen Aspekt der PK und ist voller Elan. Er gilt als geschätzter Gesprächspartner bei den Mitarbeitenden, bei den Kunden und Geschäftspartnern.

Ihre erste Ansprechperson für die Versichertenanliegen ist Jasmin Brupbacher: Ihr Leistungsausweis ist beeindruckend und als kompetente Fachspezialistin PK hat sie immer ein offenes Ohr für die Versichertenanliegen.

Im Hintergrund unterstützt Doris Krummenacher das Team bis Ende Januar 2026.

Personelle Neuigkeiten aus der Geschäftsstelle

Bei der Geschäftsstelle der PK SNB haben sich personelle Veränderungen ergeben. Claudia Riser hat nach über 8-jähriger Tätigkeit die PK SNB per Ende September 2025 verlassen. Ihre Nachfolgerin, Jasmin Brupbacher, ist im August  mit einem Pensum von 80% eingetreten.

Per 1. November 2025 wird zudem der neue Geschäftsführer, Stefan Gerber, die Tätigkeit bei der PK SNB aufnehmen. Wir wünschen ihm einen guten Start und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

An dieser Stelle geht ein grosses „Danke schön“ an Doris Krummenacher, welche ad interim die Geschäftsstelle seit Mai 2025 geleitet hat. Sie verbleibt noch bis Januar 2026 im Hintergrund für die Geschäftsstelle der PK SNB tätig.

Personelle Neuigkeiten aus der Geschäftsstelle

Bei der Geschäftsstelle der PK SNB haben sich personelle Veränderungen ergeben. Valeria Romang als Leiterin der Geschäftsstelle hat nach 10-jähriger Tätigkeit eine neue berufliche Herausforderung angenommen und ist per Ende April 2025 ausgetreten. Wir danken ihr herzlich für ihren überaus engagierten Einsatz bei der PK SNB und wünschen ihr in ihrem neuen Betätigungsfeld nur das Beste.

Claudia Riser bleibt für die Anliegen der versicherten Personen zuständig. Doris Krummenacher ist als interimistische Geschäftsführerin zum Team der PK SNB dazugestossen.

Grenzbeträge Berufliche Vorsorge ab 01.01.2025

Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge auf den 1. Januar 2025 angepasst. Dadurch werden bei der Pensionskasse Spital Netz Bern die untenstehenden Eckwerte angepasst:

  • Koordinationsabzug: 30 % des AHV-Lohnes, maximal CHF 30’240.– (2024: CHF 29’400.–)
  • Eintrittsschwelle/minimaler Jahreslohn: CHF 15’120.– (2024: CHF 14’700.–)

Verzinsung der Altersguthaben 2024; Jahreszins 2025

Der Stiftungsrat hat aufgrund des Anlageergebnisses des vergangenen Jahres an der Sitzung vom 17.12.2024 entschieden, die Altersguthaben 2024 mit 4  % zu verzinsen.

Der Arbeitszins / die Verzinsung der unterjährigen Austritte für das Jahr 2025 beträgt 1,25 % und entspricht damit dem gesetzlichen Mindestzinssatz 2025 für die Verzinsung der Altersguthaben in der Beruflichen Vorsorge.