Der Stiftungsrat hat aufgrund des Anlageergebnisses des vergangenen Jahres an der Sitzung vom 19.12.2023 entschieden, die Altersguthaben 2023 mit 3 % zu verzinsen.
Der Arbeitszins / die Verzinsung der unterjährigen Austritte für das Jahr 2024 beträgt 1,25 % und entspricht damit dem gesetzlichen Mindestzinssatz 2024 für die Verzinsung der Altersguthaben in der Beruflichen Vorsorge.