Die Pensionskasse Spital Netz Bern (PK SNB) blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2025 mit einem guten Anlageergebnis zurück.
Der Stiftungsrat hat aufgrund dieser erfreulichen Ausgangslage an seiner Sitzung vom 16.12.2025 entschieden,
- die Altersguthaben der Versicherten per 31.12.2025 mit 3.5 % zu verzinsen. Das bedeutet eine Mehrverzinsung von 2.25% gegenüber dem gesetzlichen Mindestzins von 1.25%.
- den Bezügerinnen und Bezügern einer Altersrente (Stand 31.12.2025) eine einmalige Zusatzrente auszuzahlen. Der Auszahlungstermin ist auf anfangs Februar 2026 terminiert.
- die laufenden Invaliden- und Hinterlassenenrenten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Teuerung anzupassen, unter Berücksichtigung des Anrechnungsprinzips. Eine Erhöhung der Rente ist dann vorgesehen, wenn die Voraussetzung der Mindestlaufzeit erfüllt ist und wenn die BVG-Rente höher als die reglementarische Rente ist.
- den unterjährigen Arbeitszins 2026 bzw. die Verzinsung der unterjährigen Austritte für 2026 auf 1.25 % (entspricht dem gesetzlichen BVG-Zins von 1.25 %) festzulegen.
Der Versand der persönlichen Vorsorgeausweise mit Gültigkeit per 01.04.2026 wird im April wie gewohnt auf dem postalischen Weg erfolgen.
