Der Stiftungsrat hat aufgrund des Anlageergebnisses des vergangenen Jahres an der Sitzung vom 17.12.2024 entschieden, die Altersguthaben 2024 mit 4 % zu verzinsen.
Der Arbeitszins / die Verzinsung der unterjährigen Austritte für das Jahr 2025 beträgt 1,25 % und entspricht damit dem gesetzlichen Mindestzinssatz 2025 für die Verzinsung der Altersguthaben in der Beruflichen Vorsorge.